
Brachialer SEK-Einsatz - 200.000 Euro-Klage verhandelt
n-tv
Spezialkräfte der Polizei demolieren mit Sprengladungen ein Haus, um einen Goldhändler festzunehmen, der sich mit Wissen der Behörden im Ausland aufhält. Der Fall hat ein Nachspiel vor Gericht.
Wuppertal (dpa/lnw) - Nach einem brachialen und umstrittenen SEK-Einsatz in Wuppertal ist am dortigen Landgericht über Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro verhandelt worden. Im Juni 2023 hatten Spezialkräfte der Polizei ein Haus gestürmt, um einen dort wohnenden Goldhändler festzunehmen.
Das SEK war im Einsatz, weil bei ihm Waffen vermutet wurden. Der Mann war mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft im Ausland. Dass der Anwalt des Landes NRW am Freitag keinen internationalen Haftbefehl vorlegte, löste beim Richter Stirnrunzeln aus. Immerhin sei der Haftbefehl die rechtliche Grundlage des Einsatzes.
Entscheidend für die Frage, wer für die Schäden haftet, sei, ob das Landeskriminalamt hätte wissen müssen, dass sich der Gesuchte im Ausland aufhält. Als insgesamt unverhältnismäßig wertete das Gericht den Einsatz nicht.