Weißer Ring: Mangelnde Entschädigung für Opfer in Sachsen
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Die Hilfsorganisation Weißer Ring hat eine mangelnde Opferentschädigung in Sachsen beklagt. "Wer als Opfer einer Gewalttat vom Staat die ihm zustehende finanzielle Entschädigung verlangt, der sollte besser nicht auf Sachsen setzen", teilte die Organisation am Freitag in Dresden mit. Der Kommunale Sozialverband habe im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz als "erledigt aus sonstigen Gründen" abgestempelt (54,8 Prozent). Solche Gründe könnten zum Beispiel die Übertragung des Falls in ein anderes Bundesland, die Rücknahme des Antrags durch den Betroffenen oder der Tod des Antragstellenden sein.
Diese Erledigungen seien meistens als Ablehnungen zu werten, denn die Betroffenen erhalten keine Unterstützung, erklärte der Landeschef des Weißen Rings, Geert Mackenroth. Sorgen bereite auch der niedrige Wert der Anerkennungen (23,4 Prozent): "Nicht mal einem Viertel der Opfer hat der Staat in Sachsen geholfen, das ist viel zu wenig. Opfer müssen zu ihrem Recht auf Entschädigung kommen."
Mackenroth erinnerte daran, dass sich der Staat mit dem 1976 beschlossenen Opferentschädigungsgesetz (OEG) verpflichtete, Opfer von Gewalttaten wie etwa Körperverletzung, häusliche Gewalt oder sexueller Missbrauch zu unterstützen. Laut Gesetz solle der Staat zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Mackenroth mahnte zudem eine zügigere Bearbeitung an. Es gebe Fälle, die schon seit Jahren laufen. "Ich kann gut verstehen, dass das für viele Betroffene nur schwer zu ertragen ist und sie ihre Anträge zurückziehen."
"2021 war ein sehr schlechtes Jahr für Opfer, die von Gewalt betroffen waren. Das OEG ist ein gutes Gesetz, aber der Staat hält sein Hilfsversprechen nicht. Die Unterstützung kommt nicht bei den Betroffenen an", erklärte Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des Weißen Rings, mit Blick auf ganz Deutschland. Man brauche einen Kulturwandel in den Ämtern: "Die Behörden müssen auf Anerkennung prüfen, nicht auf Ablehnung. In Deutschland muss der Leitsatz gelten: Im Zweifel für das Opfer."