Revision gegen Urteil wegen Millionen-Diebstahls eingelegt
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Das Landgericht Bremen hat eine 32-Jährige am Montag zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Sie soll 8,2 Millionen Euro gestohlen haben. Ihr Anwalt legte nun Revision gegen die Entscheidung ein.
Bremen (dpa/lni) - In dem Prozess um einen Millionen-Diebstahl geht der Verteidiger der verurteilten 32-Jährigen nach eigenen Angaben gegen die Entscheidung des Landgerichts Bremen vor. Der Anwalt habe Revision eingelegt, teilte sein Büro mit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun prüfen, ob Verfahrens- oder Rechtsfehler gemacht wurden und somit ein Revisionsgrund vorliegt. Außerdem habe der Anwalt Beschwerde eingelegt, weil der Haftbefehl nicht aufgehoben wurde.
Das Landgericht Bremen hatte die ehemalige Mitarbeiterin einer Bremer Geldtransportfirma am Montag zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte eine Gefängnisstrafe von höchstens vier Jahren beantragt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau 8,2 Millionen Euro während ihrer Arbeitszeit stahl.