Moshammer-Mörder beantragt Freilassung aus Haft
n-tv
Im Januar 2005 wird Rudolph Moshammer in seinem Haus in München ermordet aufgefunden. Der Täter wird verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt - nach 18 Jahren Haft könnte der Mann nun Mitte Januar freikommen. Offen ist, ob er dann auch direkt abgeschoben wird.
Fast 18 Jahre nach dem Mord an dem Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer steht möglicherweise eine Haftentlassung des Täters auf Bewährung bevor. Der Anwalt des Mannes habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Landgericht Regensburg auf Anfrage mit. Dieses ist zuständig, da der Iraker in Straubing in Haft sitzt.
Grundsätzlich komme eine Haftentlassung ab dem 15. Januar 2023 infrage, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablaufe, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht müsse nun die Frage beantworten, ob eine Freilassung verantwortbar sei. Der Mann sei damals im Urteil als gefährlich eingestuft worden. Die Strafvollstreckungskammer habe insbesondere zu prüfen, ob dem Verurteilten eine günstige Kriminalprognose gestellt werden und eine Aussetzung zur Bewährung im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden könne. Hier spiele auch die besondere Schwere der Schuld eine Rolle, die das Landgericht München I bei der Verurteilung des Mannes festgestellt hatte.
Sollte das Gericht in Regensburg dem Antrag auf Haftentlassung folgen, steht die Frage im Raum, ob der Iraker abgeschoben werden soll. Über die Frage einer etwaigen Abschiebung habe jedoch die zuständige Ausländerbehörde zu entscheiden, hieß es bei Gericht. Der damals 25 Jahre alte Mann hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen.
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