
Gericht: Probeunterricht vor Schulwechsel ist zulässig
n-tv
Die neuen Regeln für den Wechsel aufs Gymnasium für Kinder ohne entsprechende Empfehlung sorgen für viel Diskussion. Einige Eltern ziehen vor Gericht.
Berlin (dpa/bb) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat den umstrittenen Probeunterricht beim Wechsel aufs Gymnasium für rechtens erklärt. Es wies im Eilverfahren die Beschwerde gegen die neue Zugangshürde ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Danach hat eine Schülerin, die den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfeststellung nicht bestanden hat, keinen Anspruch auf eine vorläufige Anmeldung am Gymnasium.
Es bestünden keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den Übergangsregeln zur Eignungsfeststellung für das Schuljahr 2025/2026, hieß es vom Gericht. Das Land Berlin habe seinen Gestaltungsspielraum mit den neuen Regeln nicht überschritten und "das elterliche Wahlrecht der Schulform nicht unverhältnismäßig eingeschränkt".
Die Einführung des Probeunterrichts sei rechtzeitig bekannt gemacht worden, so die Richter. Aus ihrer Sicht ist es auch zulässig, Faktoren wie einen Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium heranzuziehen, sondern sich auf die konkret in der Schule gezeigten Leistungen zu stützen.