Gericht lehnt Anklage gegen Frankfurter Polizisten ab
n-tv
Als zu den "NSU 2.0"-Drohbriefen ermittelt wird, fliegt auch eine Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen und antisemitischen Inhalten auf. Die Staatsanwaltschaft klagt, doch fährt eine Schlappe ein. Das Gericht beruft sich auf die Beschaffenheit des Chats.
Im Verfahren um eine Chatgruppe von Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen, antisemitischen und anderen menschenfeindlichen Inhalten hat das Landgericht Frankfurt die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung sei mit einem Beschluss vom 13. Februar abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Zur Ablehnung der Anklage teilte der Sprecher mit, die Strafkammer habe eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Auch wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, die Anklagebehörde habe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts erhoben. Mit dieser Beschwerde befasst sich nun die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, die in den kommenden Wochen eine Bewertung zu dem Fall abgibt. Danach entscheidet das Oberlandesgericht über die Beschwerde.
"Das ist am Ende eine Entscheidung der unabhängigen Justiz", sagte der hessische CDU-Innenminister Peter Beuth über die Nichtzulassung der Anklage. Die Inhalte, die in der Chatgruppe geteilt worden sind, seien "völlig inakzeptabel" und hätten "keinen Boden auf der hessischen Polizei", betonte der Minister. "Die sind mit den Werten der hessischen Polizei an keinem Punkt vereinbar." Beschäftigte der Polizei, die Bilder aus der Chatgruppe zu Schulungszwecken gesehen hätten, seien erschüttert gewesen von dem, was die Kollegen dort geteilt hätten, sagte Beuth. "Das ist mit den Werten der hessischen Polizei nicht übereinzubringen."
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