Deutsche Gerichte im Fall Block nicht mehr zuständig
n-tv
Das Oberlandesgericht in Hamburg erklärt, dass deutsche Gerichte nicht mehr für den Sorgerechtsstreit der Familie Block verantwortlich sind. Dafür führt die Justiz einen bestimmten Grund in dem prominenten Fall an.
Im Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann sind deutsche Gerichte nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) nicht mehr zuständig. Nach einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom Montag fehlt es den deutschen Gerichten wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der beiden Kinder in Dänemark an der internationalen Zuständigkeit für Entscheidungen über das Sorgerecht. (12 UF 139/23)
Das OLG bestätigte die entsprechende erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, gegen die die Mutter Beschwerde eingelegt hatte. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 hatte das Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Elternteile als unzulässig zurückgewiesen.
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