
Betroffene von Todesfahrt können Entschädigung beantragen
n-tv
Eine Gewalttat mitzuerleben, kann Menschen schwer traumatisieren - Opfer dieser schlimmen Ereignisse haben Anspruch auf Entschädigung. So auch Betroffene der Todesfahrt von Mannheim.
Mannheim (dpa/lsw) - Betroffene der Todesfahrt von Mannheim können sich für Entschädigungen an das Versorgungsamt des Rhein-Neckar-Kreises wenden. Dies gelte für durch das Auto verletzte Menschen genauso wie für Augenzeugen, die womöglich einen Schock erlitten hätten, teilte die auch für Mannheim zuständige Behörde in Heidelberg mit.
Die Opfer könnten wegen der gesundheitlichen und auch wirtschaftlichen Folgen Leistungen erhalten. Dazu gehören neben Geld auch die Betreuung etwa in Traumaambulanzen sowie Heil- und Krankenbehandlungen oder die Versorgung für die Hinterbliebenen.
Die Höhe der Entschädigungsleistung richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen, den ein ärztlicher Gutachter feststellt. Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach dem Einzelfall.