
Zoll findet Potenzmittel in Marmeladengläsern
n-tv
Manch einer mag sich nichts dabei denken, Nahrungsergänzungsmittel oder Medikamente im Ausland zu bestellen. Aber es gilt das deutsche Arzneimittelrecht - bei Verstößen wird die Ware beschlagnahmt.
Lohne/Osnabrück (dpa/lni) - Sie sahen aus wie Gläser mit Marmelade - tatsächlich enthielten sie aber ein in Deutschland verschreibungspflichtiges Potenzmittel. Der Aufmerksamkeit von Beamten des Zollamtes Lohne (Landkreis Vechta) ist es zu verdanken, dass die Ware bei der Paketabfertigung auffiel und überprüft wurde.
Der Empfänger des Pakets hatte behauptet, dass es sich bei der Marmelade um Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel handele. Doch die Zollbeamten waren skeptisch und veranlassten eine Untersuchung des Gläserinhalts. Dabei stellte sich heraus, dass in der Substanz das verschreibungspflichtige potenzfördernde Mittel Sildenafil enthalten war.
Der Wirkstoff unterliegt dem deutschen Arzneimittelgesetz und darf nicht ohne Weiteres zugesetzt oder verkauft werden. Damit lag ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor und die Einfuhr ist verboten, wie es hieß. Die Ware wurde sichergestellt.