Was Fahrgäste jetzt wissen müssen
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Im Lauf der kommenden Woche tritt die 3G-Regel im Nah- und Fernverkehr in Kraft. Ungeimpfte wie Verkehrsbetriebe stellt das vor eine komplizierte Situation. Was genau gilt? Wann geht es los? Wer soll das kontrollieren?
"Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis" - so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.
Ab wann genau gilt die neue Regelung?
Diesen Moment wird eine Frau in Australien wohl nicht so schnell vergessen. Während der Autofahrt nahe Melbourne schlängelt sich plötzlich eine Tigerotter an ihrem Bein hoch. Der Frau gelingt es, die Giftschlange abzuwehren und auf dem Seitenstreifen zu parken. Ein alarmierter Experte bringt das Reptil schließlich zurück in die Wildnis.
Er fährt Schlängellinien auf der Autobahn, rammt mehrere Autos und kommt quer auf der Gegenspur zum Stehen: Ein LKW-Fahrer verursacht in NRW eine Unfallserie und wird festgenommen. Statt in die Zelle kommt der Fahrer aber zunächst in eine psychiatrische Klinik. Ob er unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, muss noch geklärt werden.