Verwaltung: Kein Belegungsstopp bei Kinderschutz-Notdienst
n-tv
Gibt es in Berlins Jugendämtern und beim Kinder-Notdienst untragbare Zustände? So sieht es die GEW. Die Familienverwaltung weist die Kritik zurück.
Berlin (dpa/bb) - Die Bildungs- und Familienverwaltung hat Kritik der Gewerkschaft GEW an der Situation beim Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) zurückgewiesen. "Um es klar zu sagen: Der Belegungsstopp gilt nicht für die originären Aufgaben des BNK", teilte eine Sprecherin der Familienverwaltung von Senatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Mittwoch auf Anfrage mit. Für diese Aufgaben würden weiterhin Kinder und Jugendliche aufgenommen. Dazu zähle etwa die Inobhutnahme in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen nach Hausbesuchen und bei entsprechender Gefährdungseinschätzung durch den Notdienst oder von Kindern und Jugendliche ohne Meldeadresse in Berlin.
Die GEW Berlin hatte zuvor mitgeteilt, sie habe "mit großer Besorgnis" die Nachricht erhalten, dass die Senatsverwaltung einen Belegungsstopp für die Kinder- und Jugendnotdienste verhängt habe.
Gleichzeitig warnte sie vor einer unzumutbaren Belastung der Mitarbeiter im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) der Jugendämter. Viele von ihnen wüssten nicht mehr, wie sie Kinder und Jugendliche bei Bedarf unterbringen sollten. "Es gibt erste Überlegungen von den Teams, mit den Kindern vor Ort zu übernachten oder sie mit zu sich nach Hause zu nehmen", hieß es in der GEW-Mitteilung. Die Situation in den Jugendämtern und dem Kinder-Notdienst sei untragbar.