
Verfahren wegen Hehlerei gegen Geldauflage eingestellt
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Das Verfahren gegen zwei Männer, die sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Hehlerei verantworten sollten, ist vom Landgericht Schwerin eingestellt worden. Die 52 beziehungsweise 33 Jahre alten Angeklagten müssen Geldauflagen in Höhe von 2500 und 1250 Euro an die Staatskasse leisten, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, in den Jahren 2012 und 2103 von Mecklenburg-Vorpommern aus über ein Internetportal mit gestohlenen Autoteilen gehandelt zu haben. Die Anklage listete 190 Fälle auf. Überwiegend Motoren und Getriebe hätten sie günstig vor allem in Polen eingekauft, hieß es.
Die Teile sollen aus Fahrzeugen gestammt haben, die unter anderem in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Schweden als gestohlen gemeldet worden waren. Das konnten nach Angaben des Gerichts die Ermittler anhand der Kennzeichnungen an Autoteilen nachvollziehen, die in einem Lager der Angeklagten sichergestellt worden waren.
Das Verfahren wurde nach Angaben des Gerichtssprechers eingestellt, weil der Nachweis der bewussten Hehlerei durch das Gericht angesichts fehlender Geständnisse und der verstrichenen Zeit sehr aufwendig gewesen wäre. Es hätten zahllose Zeugen angehört und Dokumente verlesen werden müssen, ohne dass am Ende mit Sicherheit Strafen hätten ausgesprochen werden können.