Staatsanwalt fordert zwei Jahre Haft für Sven Liebich
n-tv
Die Staatsanwaltschaft wirft Liebich unter anderem Volksverhetzung und üble Nachrede vor. Dem Rechtsextremisten droht nun erstmals eine Gefängnisstrafe.
Halle (dpa/sa) - Im Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich hat die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. "Im Ergebnis der Beweisaufnahme halte ich sämtliche Taten als erwiesen und für strafbar", sagte der Staatsanwalt bei der Vorlesung seines Plädoyers am Donnerstag am Landgericht in Halle. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren halte er folglich für angemessen.
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten damals Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hielt das Urteil des Amtsgerichts für zu niedrig. Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.
Liebich habe über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert und handle aus Überzeugung. "Er hatte schon einige Warnschüsse und nichts ist passiert", sagte die Staatsanwaltschaft. Eine Strafaussetzung durch Bewährung halte er folglich für unangebracht. Der Nebenkläger bekräftigte dies in seinem Plädoyer und warf Liebich unter anderem vor, den Prozess nicht ernst zu nehmen.