
Schwedens Justiz verbietet Auslieferung an Ankara
n-tv
Der türkische Präsident nutzt die NATO-Beitrittswünsche Finnlands und Schwedens als Druckmittel, um die Auslieferung von vermeintlichen Terroristen zu fordern. Der oberste Gerichtshof in Stockholm schiebt dem einen Riegel vor: Ein Journalist, der Erdogan beleidigt haben soll, darf nicht abgeschoben werden.
Der Oberste Gerichtshof in Schweden hat die von der Türkei geforderte Auslieferung des Journalisten Bülent Kenes abgelehnt. Aufgrund seiner politischen Überzeugung bestehe in der Türkei das Risiko der Verfolgung, hieß es zur Begründung in einer Erklärung des Richters Petter Asp.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte persönlich die Auslieferung des Journalisten gefordert und dies als eine Bedingung für seine Zustimmung für den Beitritt Schwedens in die NATO genannt. Die türkischen Behörden werfen dem Ex-Chefredakteur der Zeitung "Today's Zaman" vor, ein Mitglied der Gülen-Bewegung zu sein und an dem gescheiterten Putschversuch im Jahr 2016 beteiligt gewesen zu sein.
Das oberste schwedische Gericht bestätigte in seiner Entscheidung hingegen den Status des Journalisten als Flüchtling. Die von türkischer Seite erhobenen Anschuldigungen ebenso wie die Mitgliedschaft in der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen ließen sie nicht als hinreichenden Grund für eine Auslieferung gelten. Die Einschätzung des Gerichts bedeutet demnach, dass die letztlich in solchen Fragen entscheidende schwedische Regierung keine Möglichkeit hat, dem Auslieferungsantrag zuzustimmen.