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Regierung will Engagierte besser vor Übergriffen schützen
n-tv
Wer durch sein Engagement in den Fokus gewaltbereiter Menschen oder Gruppen gerät, soll künftig durch eine längere Auskunftssperre geschützt werden. So soll verhindert werden, dass Wohnadressen ausgespäht werden.
Private Adressen sollen künftig besser geschützt werden. Eine entsprechende Reform des Melderechts hat das Bundeskabinett beschlossen. Unter anderem werden die Hürden für eine einfache Melderegisterauskunft erhöht. "Das gilt insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die wegen ihres Ehrenamtes, wegen ihres politischen Engagements oder ihres Berufes angefeindet und bedroht werden, zum Beispiel auch Polizeibeamtinnen und -beamte", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Berlin. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen noch zustimmen.
Zusätzlich sollen Abgeordnete des Bundestags, des Europaparlaments, der Länderparlamente und Mandatsträger auf kommunaler Ebene unter Verweis auf ihr Mandat leichter eine Auskunftssperre erwirken können. Daneben wird bereits für den Zeitraum der Prüfung einer Gefährdung die Möglichkeit der Eintragung einer vorläufigen Auskunftssperre geschaffen.
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft kann man bei der Meldebehörde Familiennamen, Vorname und Anschriften zu einer gesuchten Person beantragen. Ob die Meldebehörde eine Auskunft erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen.