
Oberstaatsanwalt in U-Haft: Mehr als halbe Million Schaden
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Fall des erneut in Untersuchungshaft genommenen Mitarbeiters der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, gegen den unter anderem wegen Bestechlichkeit ermittelt wird, gehen die Ermittler von einem Vermögensschaden für das Land Hessen von 558.000 Euro aus. Hierbei handele es sich um den Schaden, der im nicht verjährten Zeitraum von August 2015 bis Juli 2020 im Zusammenhang mit bereits ermittelten Fällen entstanden sei, teilte die Staatsanwaltschaft am Montagabend in Frankfurt mit. Die Höhe des Gesamtschadens könne angesichts der noch andauernden Ermittlungen und Auswertungen noch nicht abschließend beziffert werden, hieß es.
Zudem werde dem Juristen Steuerhinterziehung vorgeworfen, weil er an ihn geleistete Schmiergeldzahlungen sowie Einnahmen aus Vermietungen nicht erklärt habe und dadurch vermutlich Steuern in Höhe von insgesamt rund 165.000 Euro hinterzogen habe.
Gegen den Mann war bereits seit 2019 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt worden. Nunmehr besteht gegen ihn auch der dringende Verdacht der gewerbsmäßigen schweren Bestechlichkeit in 101 Fällen, der gewerbsmäßigen Untreue im Amt in mindestens 55 Fällen sowie der Steuerhinterziehung in neun Fällen, wie die Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche bekanntgegeben hatte.
Der Jurist war im September 2020 zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Da die neuen Vorwürfe im Zuge der Ermittlungen im Fall einer Verurteilung ein deutlich höheres Strafmaß erwarten ließen, fürchteten die Ermittler neben Verdunkelungs- auch Fluchtgefahr.