
Mord in Flüchtlingsheim: Ablehnung der Anwälte
n-tv
München (dpa/lby) - Ein wegen Mordes an seiner Mitbewohnerin in einer Flüchtlingsunterkunft angeklagter 29-Jähriger hat sich zu Beginn seines Prozesses vor dem Landgericht München II am Dienstag partout selbst verteidigen wollen. Seinen Pflicht- und seinen Wahlverteidiger lehnte er ohne nähere Begründung vehement ab. Nachdem bei dem Tatvorwurf Mord ein Anwalt aber rechtlich zwingend ist, ordnete der Richter ihm die von ihm abgelehnten Anwälte letztlich als Pflichtverteidiger bei.
Der Jordanier wird beschuldigt, eine 21-jährige Ukrainerin im Oktober 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen mit einem Beil tödlich verletzt zu haben, nachdem sie seine sexuellen Avancen mehrfach zurückgewiesen hatte. "Aus gekränktem Stolz und als Bestrafung für ihre fortgesetzte Zurückweisung seiner Person" habe er die junge Frau töten wollen, betonte der Staatsanwalt. Das Opfer starb nach mehreren Notoperationen Ende November im Krankenhaus. Für den Prozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.