
Müllskandal-Urteil bestätigt: Hauptangeklagte müssen in Haft
n-tv
Vor 14 Jahren ist der Müllskandal im Jerichower Land aufgeflogen. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Tongrube Vehlitz bestätigt. Die Sanierungsarbeiten laufen dort noch immer, für die Millionenkosten kommt der Steuerzahler auf.
Vehlitz/Karlsruhe (dpa/sa) - Die Hauptangeklagten im Müllskandal in Sachsen-Anhalt müssen in Haft - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stendal sei damit rechtskräftig, teilte der BGH am Freitag mit. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten seien verworfen worden.
Im März 2020 hatte das Landgericht Stendal drei Männer wegen illegaler Müllentsorgung in der Tongrube Vehlitz (Jerichower Land) zu Haftstrafen verurteilt. Einer der beiden Hauptangeklagten muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Außerdem zog das Gericht 156 000 Euro von dem Mann ein, die er mit der Entsorgung verdient hatte.
Den zweiten Hauptangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Ein Gehilfe der beiden wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, drei weitere Angeklagte hatte das Gericht freigesprochen. Der Prozess hatte sich mehr als drei Jahre und über 150 Verhandlungstage hingezogen.