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Landkreistag hält an Verfassungsklage zu Kita-Finanzen fest
n-tv
Über die Finanzierung der Kinderbetreuung streiten Kommunalverbände und Land immer wieder. Seit vier Jahren liegt dazu auch eine Verfassungsbeschwerde vor.
Schwerin (dpa/mv) - Die Finanzierung der Kinderbetreuung reißt nach Angaben des Landkreistages seit der Reform des Kitagesetzes 2020 jährlich ein Millionenloch in zweistelliger Höhe in die Etats der Landkreise. "Allein in diesem Bereich sind 2020 bis 2023 rund 126 Millionen Euro ungedeckte Mehrkosten bei den Landkreisen entstanden", erklärte der Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte und Vorsitzende des Landkreistages, Heiko Kärger (CDU). Nach ersten Schätzungen habe die Summe mit Ablauf des Jahres 2024 bereits 150 Millionen Euro überstiegen.
Kärger warf der Landesregierung vor, kostenträchtige Aufgaben an die kommunale Ebene übertragen zu haben, ohne die Finanzierung sicherzustellen. "Unsere Landesverfassung sieht vor, dass Landkreise zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nur dann verpflichtet werden können, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden", verwies der Landrat auf die Gesetzeslage. Für Mehrbelastungen müsse das Land mithin einen finanziellen Ausgleich schaffen.
"Wir stellen allerdings fest, dass die oftmals langwierigen Verhandlungen mit dem Land dazu geführt haben, dass ein Teil der Mehrkosten letztlich doch bei den Landkreisen hängen bleibt. Vonseiten des Landes besteht offenbar die Auffassung, dass die verfassungsrechtlichen Rechte der Landkreise verhandelbar sind", konstatierte Kärger. Deshalb habe der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit Unterstützung aller Kreise auch Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt. Dazu liege nun ein Gutachten vor. "Wir hoffen, dass das Gericht die Verfassungsbeschwerde, die bereits vor etwa vier Jahren eingereicht wurde, nunmehr zu unseren Gunsten entscheidet", erklärte der Verbandschef.