Kostenerstattung für Flüchtlingsunterbringung gefordert
n-tv
Nach langer Sitzung stellten der Kanzler und die Länder diese Woche eine Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten vor. Welche Auswirkungen hat das auf Hessens Kommunen? Für den Städte- und Gemeindebund gibt es noch "einiges zu besprechen".
Wiesbaden/Mühlheim am Main (dpa/lhe) - Nach der Einigung von Bund und Ländern zur künftigen Finanzierung der Flüchtlingskosten haben Hessens Kommunen Gesprächsbedarf mit der Landesregierung. Die Beschlüsse aus der Nacht zum Dienstag sorgten nicht direkt für eine finanzielle Entlastung, erklärte der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, David Rauber, in Mühlheim am Main auf Anfrage. "Bund und Länder haben erstmal die Lastenverteilung untereinander geregelt", erläuterte er. "Deshalb ist es jetzt unsere Aufgabe, mit dem Land zu sprechen und weiter eine umfassende Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung sicher zu stellen."
Die Pauschalbeträgen pro Flüchtling seien in Hessen zuletzt 2020 festgeschrieben worden und stiegen jährlich um 1,5 Prozent. "Der Preisauftrieb in den letzten Jahren macht eine stärkere Dynamisierung nötig", forderte Rauber. "Hinzu kommt: Wegen des hohen Zuzugs klappt es vielerorts nicht mehr, vorhandene Wohnungen zur Unterbringung anzumieten." Deshalb müssten die Kommunen zunehmend in neue Gebäude oder Container investieren. "Dazu reichen die derzeit gezahlten Mittel nicht", ergänzte der Geschäftsführer. "Wir haben also mit dem Land einiges zu besprechen."
Ziel sei, dass die Kommunen finanziell nicht drauflegten. "Denn es darf nicht zu Situationen kommen, dass vielleicht über Jahre Turnhallen belegt werden, Schul- und Vereinssport ausfallen, weil kein Geld für weniger problematische Lösungen da ist." Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länder hatten am Dienstagmorgen eine Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten vorgestellt, auch sollen Leistungen für Asylbewerber gekürzt werden.
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