
Kassenärztliche Vereinigung schränkt Notdienst ein
n-tv
Stuttgart(dpa/lsw) - Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts schränkt die Kassenärztliche Vereinigung im Südwesten vorübergehend ihren ärztlichen Bereitschaftsdienst ein. Das bestehende System kann in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden, wie die KVBW am Dienstag mitteilte. Von Mittwoch an gelte ein Notfallplan.
Geschlossen werden demnach die Notfallpraxen in Geislingen, Buchen, Schorndorf, Möckmühl, Waghäusel-Kirrlach, Künzelsau, Bad Säckingen und Schopfheim. Darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen in den Praxen in Mühlacker, Bietigheim-Bissingen, Rastatt, Singen, Herrenberg und Villingen-Schwenningen. In vielen weiteren Notfallpraxen werden laut KVBW außerdem die Öffnungszeiten verkürzt.
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte zuvor entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der KVBW organisierten Notdienst nachkommt. Da der Bereitschaftsdienst in seiner Organisationsstruktur wesentliche Ähnlichkeiten mit dem zahnärztlichen Bereitschaftsdienst aufweise, sei die Entscheidung übertragbar. Nach dem Urteil kündigte die Vereinigung daher an, mit "sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte" zu beenden.
Das Urteil zwinge sie zu dieser Notbremse, teilten die KVBW-Vorstände Karsten Braun und Doris Reinhardt mit. Bislang übernehmen die rund 3000 Poolärzte ungefähr 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche. Ihr Wegfall könne nicht auf die Schnelle kompensiert werden. Keine Veränderungen soll es hingegen bei den gebietsärztlich organisierten Diensten wie etwa dem augenärztlichen und Hals-Nasen-Ohren-Notfalldienst geben. Auch die Kindernotfallpraxen bleiben bestehen.