Köpping: Bund bei Infektionsschutz weiter in der Pflicht
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sieht den Bund auch nach Ende der aktuell geltenden Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz in der Pflicht. "Der Koalitionsentwurf ist wahrscheinlich der kleinste gemeinsame Nenner", bewertete die Ministerin am Donnerstag die Einigung in der Ampel-Regierung: "Es muss auch weiterhin bedacht werden, dass sich viele Menschen, die zu den vulnerablen Gruppen gehören, nicht komplett schützen können und daher besonders auf die Rücksicht durch andere angewiesen sind, da sie eben nicht über einen hohen Schutz verfügen." Dazu zählten etwa die vielen Pflegebedürftigen in Sachsen.
Der Entwurf des Bundes setze stark auf Eigenverantwortung des Einzelnen, so Köpping: "Sollte sich erneut eine Überlastung andeuten, zum Beispiel durch neue Varianten, erwarte ich, dass der Bund dann schnell reagiert und uns den nötigen Instrumentenkasten zur Verfügung stellt." Es werde nun geprüft, welche Möglichkeiten der Gesetzentwurf biete. "Zudem sind die derzeitigen Rekorde bei Neuinfektionen zu berücksichtigen. Dadurch droht zwar derzeit keine Überlastung der Krankenhäuser aber massive Personalausfälle in Krankenhäusern und Pflege. In sechs Heimen mussten schon deswegen Bewohner verlegt werden. Das macht uns Sorgen."
Nach einem am Mittwoch bekanntgewordenen Entwurf, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben, sollen über den Frühlingsbeginn hinaus weiter Masken- und Testpflichten als Basismaßnahmen greifen. In "Hotspots" mit kritischerer Lage sollen umfassendere Maßnahmen möglich sein. Bund und Länder hatten beschlossen, dass zum 20. März alle tiefgehenderen Alltagsbeschränkungen wegfallen sollen.