Gericht verhandelt zu Streit um Münchner Dieselfahrverbot
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Die erste Stufe des Dieselfahrverbots in der Münchner Innenstadt hatte heftige Debatten ausgelöst. Von einer Verschärfung sah die Stadt ab. Zwei Vereine wollen das vor Gericht rückgängig machen.
München (dpa/lby) - Der Streit um das Dieselfahrverbot in München wird am 14. März (10.00 Uhr) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die Landeshauptstadt ihre ursprünglich geplante Verschärfung der Fahrverbote auf dem und innerhalb des Mittleren Rings doch noch umsetzt.
Seit Februar 2023 dürfen Diesel mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen nicht mehr in die entsprechende Umweltzone fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot in Teilen Münchens ab Oktober auch auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen. Dies war Teil eines im vergangenen Jahr geschlossenen Vergleichs der Stadt mit der DUH und dem VCD, der Klagen wegen der Überschreitung von Grenzwerten beendet hatte.
Der Stadtrat hatte die Pläne im September aber teils zeitlich nach hinten verschoben, teils ganz aufgehoben. Als Begründung wurde damals angeführt, die erste, seit Februar 2023 geltende Stufe des Verbots werde laut Prognosen ausreichen, um die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Laut vorläufigen Daten des Landesamts für Umwelt war der Grenzwert an der Messstation an der Landshuter Allee am Mittleren Ring im Jahr 2023 im Schnitt aber wie in den Jahren zuvor gerissen worden.