Feuerwehreinsatz für Übergewichtige: Kostenfrage regeln
n-tv
Bei Rettungseinsätzen wird manchmal die Feuerwehr zur Hilfe gerufen, etwa, wenn stark Übergewichtige transportiert werden sollen. Gemeinden sollen die Kosten dafür abrechnen können.
Erfurt (dpa/th) - Gemeinden sollen die Kosten für Feuerwehreinsätze zum Transport von Übergewichtigen in medizinischen Notfällen bei den Krankenkassen abrechnen können. Das sieht eine Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor, die noch vor der Sommerpause im Thüringer Landtag verabschiedet werden soll. Der Innenausschuss machte dafür am Donnerstag den Weg frei. Eine Übergangszeit bis Ende 2025 soll ermöglichen, dass Details zur Kostenübernahme geklärt werden. Bisher konnten die Gemeinden die Kosten für solche Einsätze nicht geltend machen. Nach Angaben des Innenausschuss-Vorsitzenden Sascha Bilay (Linke) sollen die Leistungen bei den Krankenkassen abgerechnet werden.
Das neue Gesetz sieht auch vor, dass sich ehrenamtliche Feuerwehrleute zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen sollen. Die Formulierung wurde nach den Ausschussberatungen leicht geändert, wie Bilay erläuterte. Ursprünglich sollten die Einsatzkräfte für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, nun soll ein Bekenntnis reichen.
Die Grünen-Innenpolitikerin Madeleine Henfling erklärte, im Gesetz werde verankert, dass in der Feuerwehr Tätige selbstverständlich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen hätten. Viele Kommunen hätten dies bereits in ihren Satzungen geregelt.