![Ecstasy-Dealer zu Sozialarbeit verurteilt](https://bilder1.n-tv.de/img/incoming/crop24881384/4521324966-cImg_16_9-w1200/310690559.jpg)
Ecstasy-Dealer zu Sozialarbeit verurteilt
n-tv
Im Juni wird eine ein 13-Jährige nach dem Konsum von Ecstasy erst bewusstlos, später stirbt sie. Ein 17-Jähriger steht wegen des mutmaßlichen Verkaufs der Droge vor Gericht - und wird verurteilt. Doch dass das Mädchen an seinen Tabletten starb, kann nicht nachgewiesen werden.
Rund zehn Monate nach dem Drogentod der 13-jährigen Finja in Mecklenburg-Vorpommern ist ein 17-Jähriger wegen des Verkaufs von Ecstasy-Pillen verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht in Neubrandenburg sah es laut Sprecherin als erwiesen an, dass der Jugendliche in drei Fällen Ecstasy-Pillen auch an das Mädchen verkauft hatte. Der Jugendliche wurde verwarnt. Zudem soll er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ihm sind ferner drei Termine bei der Suchtberatung und fünf Stunden Berufsberatung auferlegt worden.
Bei dem Typ der Pillen handelte es sich demnach um denselben, der laut einem späteren Gutachten auch zum Tod des Mädchens geführt hat, nämlich sogenannte "Blue Punisher"-Ecstasy-Pillen, die mitunter eine besonders hohe Wirkstoffkonzentration haben. Auch fand der Verkauf demnach im Juni vergangenen Jahres kurz vor dem Tod Finjas statt. Ob aber tatsächlich eine von dem Jugendlichen an die 13-Jährige verkaufte Pille die schlussendlich tödliche war, habe man nicht zwingend nachweisen können.
"Der Tod des Mädchens ist dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden", sagte die Gerichtssprecherin. Der Verurteilte habe gestanden und Reue gezeigt. Das Urteil sei rechtskräftig, weil die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. Verhandelt wurde wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.