Beschwerde des Bezirksstadtrats Hönicke hat Erfolg
n-tv
Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Lichtenberger Bezirksstadtrat Hönicke in einem Punkt recht: Er dürfte seine Dienstgeschäfte zunächst wieder aufnehmen, bis über seinen Widerspruch gegen das Verbot entschieden ist.
Berlin (dpa/bb) - Der Lichtenberger Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen seine sofortige Freistellung vom Dienst gewehrt. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg dürfte der Berliner Kommunalpolitiker wieder die Dienstgeschäfte wahrnehmen. Die Richter ordneten an, dass der Widerspruch Hönickes gegen das Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte eine aufschiebende Wirkung hat, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Mit dem Beschluss vom selben Tag änderte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: OVG 4 S 53/23).
Hönicke wird vorgeworfen, im Mai 2023 einem Journalisten bei einer Berliner Tageszeitung anonym interne E-Mails über ein Jahr zurückliegende Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt zugeleitet zu haben.
Der Bürgermeister des Bezirks hatte ihm daraufhin die Führung der Amtsgeschäfte verboten. Im Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung darüber hatte Hönicke Widerspruch eingelegt. Eine Vorentscheidung für den Ausgang eines Disziplinarverfahrens ergibt sich dem OVG zufolge aus dem aktuellen Beschluss nicht.