Bayern fordert besseren Schutz vor irreführender Werbung
n-tv
Die Verbraucherschutzminister tagen in Regensburg. Es geht unter anderem um Forderungen nach einer Elementarschaden-Pflichtversicherung. Aber nicht nur.
München/Regensburg (dpa/lby) - Bayern fordert einen besseren Schutz von Verbrauchern vor irreführender Werbung mit angeblichen Preissenkungen - zum Beispiel am "Black Friday". Denn nach aktueller Rechtslage könne unter Umständen eine Preissenkung vorgespiegelt werden, selbst wenn der Händler zuletzt seinen eigenen Preis erhöht habe. "Irreführende Werbung mit angeblichen Preissenkungen ist nicht hinnehmbar", sagte Bayerns Ressortchef Thorsten Glauber (Freie Wähler) angesichts der aktuellen Konferenz der Verbraucherschutzminister in Regensburg.
"Gerade bei Verkaufsaktionen wie dem "Black Friday" darf nicht mit angeblich niedrigen Preisen getrickst werden. Ein angebliches Schnäppchen muss auch ein tatsächliches Schnäppchen sein", forderte Glauber. Vorgespiegelten Niedrigstpreisen als Lockmittel müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu müssten Lücken im Preisangabenrecht geschlossen werden - hier sei der Bund gefordert. Es müsse vom Gesetzgeber eindeutig geregelt werden, dass sich bei einer Werbung mit prozentualen Preisermäßigungen diese auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen müssten. Die momentan geltende Regelung sei in diesem Punkt unscharf.
Zudem müsse der Bund das Thema versteckter Preiserhöhungen durch eine Reduzierung der Verpackungsmenge angehen. Das sei nämlich Verbrauchertäuschung, kritisierte Glauber.