Ampel blockiert U-Ausschuss zu Warburg-Skandal
n-tv
Die Union will die Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerskandal der Hamburger Warburg Bank mit einem Untersuchungsausschuss durchleuchten. Erstmals in der deutschen Geschichte könnte ein solcher Antrag durch die Regierung abgelehnt werden. CDU und CSU sind empört.
Der Streit zwischen Union und Ampel-Koalition um einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank eskaliert. Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags lehnte am Nachmittag das Einsetzen eines solchen Ausschusses ab. Dies will die Ampel nun auch bei der Abstimmung im Plenum am Donnerstag tun. Damit scheitert die Union mit dem Versuch, Bundeskanzler Olaf Scholz vor diesen Untersuchungsausschuss zu bringen. CDU und CSU reagierten empört und kündigten an, sofort nach der Parlamentsentscheidung das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Eine Ablehnung des Antrags wäre eine Premiere in der Geschichte des Bundestags.
Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Scholz als früherem Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetzigem Kanzler gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister auf die "Cum-Ex-"Steueraffäre der Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Scholz wies dies stets zurück. Durch "Cum-Ex" war dem Staat ein Gesamtschaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro entstanden. Anleger hatten sich eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen.
Die Affäre wird schon von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgearbeitet. SPD, Grüne und FDP halten den Einsetzungsantrag der Union in weiten Teilen für verfassungswidrig, weil es dabei um Vorgänge im Land Hamburg gehe. "Der Antrag überschreitet die Untersuchungskompetenzen des Deutschen Bundestages bei weitem", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae. Er sei verfassungswidrig und müsse abgelehnt werden. "Denn wir dürfen den Boden des Rechtsstaats nicht verlassen."