Wasserabgabe: NRW will bestehende Ausnahmen nicht abschaffen
n-tv
Längst ist Wasser nicht mehr im Übermaß vorhanden. Um einen bewussten Umgang zu befördern, erheben viele Bundesländer schon seit Jahren eine Abgabe auf die Entnahme aus Flüssen, Seen und Grundwasser. Dabei gibt es Ausnahmen. Sie sollen in NRW fürs erste bleiben.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Land- und Forstwirtschaft in NRW soll anders als in Rheinland-Pfalz auch weiterhin keine Wasserabgabe zahlen, wenn sie Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung nutzt. Dies hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa mitgeteilt. Anlass war eine Entscheidung der rheinland-pfälzischen Ampel-Koalition, die ab 2024 die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser durch die Land- und Forstwirtschaft kostenpflichtig machen will.
Das Kabinett in Mainz hatte dazu jüngst eine Gesetzesinitiative zum sogenannten Wasserentnahmeentgelt beschlossen. Eine Streichung von Entgeltbefreiungstatbeständen des nordrhein-westfälischen Wasserentnahmeentgelt-Gesetzes sei derzeit nicht geplant, erklärte ein Ministeriumssprecher in Düsseldorf.
Das Land NRW erhebt die Wasserabgabe für die Wasserentnahme aus Gewässern seit Februar 2004. Die Abgabe soll einen Anreiz bieten, Wasser wirtschaftlich einzusetzen. Zahlen müssen sie etwa Wasserversorger, Firmen oder Kraftwerksbetreiber. Dagegen ist etwa die Land- und Forstwirtschaft befreit. Auch bei der Nutzung als Löschwasser oder wenn mit dem Wasser Kanäle schiffbar gehalten werden sollen, ist keine Abgabe fällig.