Verfassungsgerichtshof verhandelt Prostituiertenschutzgesetz
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Münster (dpa/lnw) - Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt am 9. November über eine Verfassungsbeschwerde der Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Streitpunkt ist die Durchführungsverordnung des Landes zum Prostituiertenschutzgesetz, wie der Gerichtshof mit Sitz in Münster am Montag mitteilte. Die Kommunen beklagen, dass die Kosten für die ihnen aufgetragenen Aufgaben nur unzureichend ausgeglichen würden. Außerdem würde die in der Verfassung zugesicherte kommunalen Selbstverwaltung verletzt (Az.: VerfGH 1/18).
Das Prostituiertenschutzgesetz ist seit dem 1. Juli 2017 in Kraft. Der Bund hat damit Regelungen zum Schutz von Menschen, die in der Prostitution arbeiten, geschaffen. Vollziehen müssen das Gesetz aber nicht der Bund, sondern Kreise und Kommunen. Die dazu nötige Durchführungsverordnung kommt vom Land NRW.
Eine Entscheidung will der Verfassungsgerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.