Stadtverwaltung klärt Ausgestaltung von Palmers Auszeit
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Die Auszeit von Boris Palmer steht fest - ihre Ausgestaltung dagegen ist noch offen. Denn einfach abtauchen können Oberbürgermeister rechtlich gesehen nicht ohne weiteres. Die Stadtverwaltung diskutiert nun Optionen.
Stuttgart/Tübingen (dpa/lsw) - Nach der Ankündigung von Boris Palmer, sein Amt als Tübinger Oberbürgermeister vorübergehend ruhen zu lassen, sind noch Fragen zur genauen Umsetzung der Auszeit offen. Eine rechtliche Regelung für eine solche Auszeit sieht die baden-württembergische Gemeindeordnung laut Städtetag nicht vor. Dafür legt dem Regierungspräsidium Tübingen zufolge das Landesbeamtengesetz fest, dass ein längerer Urlaub ohne Dienstbezüge möglich ist - auch für Oberbürgermeister. "Allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen dürfen", teilte das Regierungspräsidium auf Nachfrage mit.
Ansonsten könne ein Oberbürgermeister wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankgeschrieben werden oder Urlaub nehmen, sagte eine Sprecherin des Städtetags. Die Vertretung während der Abwesenheit des Oberbürgermeisters übernimmt laut Gemeindeordnung der erste Bürgermeister. In Tübingen ist das Baubürgermeister Cord Soehlke (parteilos).
"Das Urlaubskonto von Herrn Palmer weist in jedem Fall genug Tage auf, um im Juni eine Auszeit in Form von Urlaub zu nehmen", teilte die Stadt Tübingen am Mittwoch mit. "Das wäre auf jeden Fall eine Option", sagte eine Sprecherin. Allerdings kläre die Stadtverwaltung die konkreten Möglichkeiten gerade mit dem Regierungspräsidium. Laut Angaben der Stadt werde sie der Aufsichtsbehörde die genauen Umstände direkt mitteilen, um sicherzustellen, dass rechtlich alles zulässig sei. Weitere Details nannte die Stadtverwaltung nicht.