Staatsgerichtshof verhandelt im Juli über Sondervermögen
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Staatsgerichtshof will am 14. Juli über zwei Klagen gegen das Corona-Sondervermögen des Landes verhandeln. Das teilte das Gericht am Montag in Wiesbaden mit. Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz "Hessens gute Zukunft sichern" gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres.
"Die Antragsteller sind der Auffassung, das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz sei verfassungswidrig, da es gegen haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze, gegen das Budgetrecht des Landtags und gegen das Verbot der Neuverschuldung verstoße", erläuterte das Gericht. Der Landtag hatte im Sommer 2020 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen ein Sondervermögen in Höhe von zwölf Milliarden Euro verabschiedet. Es soll die Folgen der Corona-Krise abmildern. Bis Ende 2023 dürfen Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen. Die Opposition hatte sich für Nachtragshaushalte zur Bewältigung der Corona-Kosten ausgesprochen.More Related News