Schadenersatz für Ex-Rathauschefin: Stadt peilt Einigung an
n-tv
Müllheim (dpa/lsw) - Nach dem Schadenersatzurteil zugunsten der Müllheimer Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich (parteilos) wird die Stadt möglicherweise doch keine Berufung einlegen. Eine Einigung mit der früheren Rathauschefin mit Verzicht auf weitergehende Ansprüche zeichne sich unter bestimmten Bedingungen ab, berichtete die Stadtverwaltung in einer Vorlage für eine Gemeinderatssitzung. Siemes-Knoblich war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte Anfang des Monats entschieden, dass der einstigen Bürgermeisterin nachträglich die gleiche Entlohnung zusteht wie ihrem männlichen Amtsvorgänger und ihrem männlichen Nachfolger. Müllheim im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sei deshalb verpflichtet, der Ex-Rathauschefin die Differenz von etwa 50.000 Euro nachzuzahlen. Siemes-Knoblich hatte Schadenersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend gemacht. (Rechtssache 5 K 664/21)
Die einstige Kommunalpolitikerin, die von 2011 bis 2019 im Amt war, sah einen Fall von Geschlechterdiskriminierung. Denn sowohl ihr Vorgänger als auch ihr Nachfolger seien in einer höheren Besoldungsgruppe eingestuft gewesen. Die Stadt Müllheim hatte direkt nach dem Urteil angekündigt, eine Anfechtung zu prüfen. Gleichzeitig räumte die südbadische Kommune ein, der Gemeinderat habe die Stelle damals als zu niedrig eingestuft.
Wie das Freiburger Gericht am Dienstag in einer ausführlichen Begründung mitteilte, schaffte es die Stadt nicht, die Vermutung einer "geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung" zu widerlegen. Innerhalb eines Monats sei es möglich, gegen das Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einzulegen.