Sachsen schränkt weite Teile des öffentlichen Lebens ein
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Sachsen schränkt ab heute angesichts der rasant steigenden Corona-Zahlen weite Teile des öffentlichen Lebens ein. Die verschärften Regeln gelten zunächst bis zum 12. Dezember.
Außer Bibliotheken müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken schließen. Abgesagt sind außerdem die Weihnachtsmärkte, Großveranstaltungen und andere Feste dürfen nicht stattfinden. Touristen dürfen nicht mehr übernachten und die Gastronomie darf nur noch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) öffnen.
Keine Einschränkung gibt es für Geschäfte der Grundversorgung, also für Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Getränkemärkte, Läden für den Tierbedarf oder Tankstellen. Für alle anderen Geschäfte gilt die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das gilt auch für Friseurbesuche. Andere Läden, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, bleiben geschlossen. Verboten ist Prostitution.