Prozess gegen IS-Rückkehrerin: Beihilfe zur Versklavung
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Gegen eine bereits verurteilte Rückkehrerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien beginnt am Donnerstag (12.00 Uhr) ein neuer Prozess vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Der 36-jährigen Omaima A. wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrororganisation Beihilfe zur Versklavung zweier Jesidinnen geleistet zu haben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Anfang 2016 soll die Deutsch-Tunesierin in ihrer Wohnung in der Stadt Rakka zweimal eine andere IS-Anhängerin empfangen haben, die die beiden Jesidinnen mitbrachte. Während der Besuche hätten die versklavten Frauen die Wohnung geputzt.
Nach Ansicht der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft habe sich die heute 36-Jährige damit der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Freiheitsberaubung schuldig gemacht (Az.: 4 St 1/21). Die in Hamburg geborene Angeklagte war mit dem IS-Kämpfer und früheren Berliner Gangsterrapper Denis Cuspert verheiratet. Dieser wurde Medienberichten zufolge 2018 bei einem Luftangriff in Syrien getötet. Omaima A. war bereits am 2. Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist seit März rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:210616-99-20950/3Nach israelischen Luftangriffen meldet die Hamas den Tod einer weiblichen Geisel. Auch eine weitere Geisel sei schwer verletzt worden. Das israelische Militär untersucht die Behauptungen. Schätzungen zufolge leben nur noch etwas mehr als die Hälfte der Menschen, die von der Hamas festgehalten werden.