
Noch keine Entscheidung zu Petition von Flut-Hinterbliebenen
n-tv
Vor dem Verwaltungsgericht Mainz geht es um ein Detail der juristischen Aufarbeitung der Katastrophe im Ahrtal. Das Verfahren lenkt mal wieder den Fokus auf die Flut von 2021 und deren Folgen.
Mainz (dpa/lrs) - Im Fall der Beschwerde von Eltern eines Flutopfers aus dem Ahrtal gegen das rheinland-pfälzische Justizministerium ist noch keine Entscheidung gefallen. Diese werde schriftlich zugestellt, schätzungsweise in zwei Wochen, kündigte Richterin Andrea Neßeler-Hellmann vor dem Verwaltungsgericht in Mainz an.
Es geht in dem Verfahren darum, ob das Justizministerium korrekt mit einer Petition von Hinterbliebenen vom April 2024 umgegangen ist. Mit der wollten diese damals die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz unter anderem gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und die Auswechslung der Staatsanwälte erreichen.
Das gelang nicht, das Ministerium wertete die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde und reichte sie an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft weiter. Zu einer Auswechslung der Staatsanwälte kam es nicht. Kurze Zeit später wurden die Ermittlungen eingestellt, was auf scharfe Kritik von Angehörigen von Flutopfern stieß.