Neues Staatsangehörigkeitsrecht verändert Arbeit in Behörden
n-tv
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat an vielen Orten zu mehr Anträgen auf Einbürgerung geführt. Rheinland-Pfalz nennt keine Zahlen, aber auch hier hat sich die Prüfung in den Behörden verändert.
Mainz (dpa/lrs) - Mit dem seit Ende Juni geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrecht hat sich auch die Arbeit in den für Anträge auf Einbürgerung zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz verändert. Zwischen Westerwald und Südpfalz wird über solche Anträge in den Landkreisen und kreisfreien Städten entschieden. Diese müssten alle vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Aufklärung ausschöpfen, die geeignet erschienen, die für die Entscheidung notwendige Überzeugung zu gewinnen, teilte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium in Mainz auf Anfrage mit.
Es brauche Ermittlungen in jedem Einzelfall. Dabei liege es im Ermessen der jeweiligen Behörde, über Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung zu bestimmen, also auch darüber, welche Beweismittel oder Erkenntnisquellen sie zum Einsatz bringe.
Das von der Ampel-Koalition im Bund formulierte und seit 27. Juni geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.