
Nach fünf Jahren: Streit um Corona-Hilfen vor Gericht
n-tv
Vor fünf Jahren begann der erste Lockdown, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die Wirtschaft erhielt Hilfen, doch vieles soll nun zurückgezahlt werden. Tausende Unternehmen wehren sich.
Schwerin (dpa/mv) - Vor fünf Jahren wurde in Mecklenburg-Vorpommern das öffentliche Leben heruntergefahren, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen: Am 16. März schlossen die Kitas und Schulen, am 18. März alle Geschäfte, die nicht unbedingt für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Bis zum 19. März mussten alle Touristen nach Hause zurückkehren. Um der Wirtschaft in dieser Situation zu helfen, wurden rasch Corona-Soforthilfen aufgelegt und ausgezahlt. Fünf Jahre später sorgen diese Hilfen für viel Ärger.
Nach Auskunft des Schweriner Wirtschaftsministeriums wurden im Frühjahr 2020 rund 322 Millionen Euro Corona-Soforthilfe im Nordosten ausgezahlt. Rund 36.000 Anträge waren bewilligt worden. Nach der Endabrechnung wurden 226 Millionen Euro - mehr als zwei Drittel - zurückgefordert. Viele Unternehmen reagierten irritiert und verärgert, weil sie angenommen hatten, dass es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss handelte.
Tausende haben Widerspruch eingelegt. Mehr als 4.000 Widersprüche laufen demnach noch. Bei Gerichten seien aktuell 206 Verfahren anhängig. 15 Urteile seien bisher ergangen - alle zugunsten des Landes, wie das Ministerium hervorhebt. Nicht alle Urteile seien aber bereits rechtskräftig.

Nach der Einigung zwischen Union, SPD und den Grünen soll der Bundestag kommende Woche das Grundgesetz für die rot-schwarzen Schuldenpläne ändern. Der entsprechende Entwurf liegt nun vor: Die Verfassung hält fest, dass die Schulden für zusätzliche Investitionen ausgegeben werden und dass Deutschland 2045 klimaneutral sein soll.