Nächtliche Ausgangsverbote für Ungeimpfte in einigen Kreisen
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In mehreren Corona-Hotspots in Baden-Württemberg dürfen Ungeimpfte nur noch mit triftigem Grund nachts auf die Straße. Die Zahl der betroffenen Regionen wird wachsen, ahnt das Gesundheitsministerium.
Stuttgart (dpa/lsw) - Für Ungeimpfte in Hotspots von Baden-Württemberg gelten ab heute strengere Regeln. Wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen nicht Geimpfte im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen. Der Zutritt für einige Einrichtungen ist ihnen dann auch untersagt.
Laut der Allgemeinverfügung ist der Zutritt zu Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel zudem ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.