Mutterschutz greift bald auch bei Fehlgeburten
n-tv
In Deutschland haben Frauen nach einer Fehlgeburt bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das soll sich noch vor den Neuwahlen ändern. SPD, FDP, Grüne und Union möchten die Regelung gemeinsam ausweiten. Eine Einigung soll kurz bevorstehen.
Auch bei Fehlgeburten sollen Frauen künftig Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Zwischen den ehemaligen Ampel-Parteien und der Union gibt es nach Medienberichten eine Einigung auf eine entsprechende Gesetzesänderung, die noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden könnte.
Frauen dürfen laut Mutterschutzgesetz nach einer Entbindung in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten gilt diese Schutzfrist bisher nicht. Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Anschließend, oder wenn der Fötus mehr als 500 Gram wiegt, spricht man von einer Totgeburt.