Mord in Stader Imbiss: BGH verwirft weitergehende Revision
n-tv
Stade/Leipzig (dpa/lni) - Der Mordprozess um die tödlichen Schüsse in einem Imbiss in Stade wird nicht abermalig am Landgericht Stade verhandelt. Der Bundesgerichtshof hat die weitergehende Revision des Angeklagten verworfen, wie aus einem Beschluss hervorgeht. Allerdings muss eine sogenannte Adhäsionsentscheidung, die den Anspruch auf Schmerzensgeld regelt, teils geändert werden. Bei einer Revision wird geprüft, ob das Recht im vorangegangenen Verfahren eingehalten wurde.
Den zum Zeitpunkt des Urteils 29 Jahre alten Angeklagten hatte das Landgericht im Juni wegen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Türke hatte im September 2022 einen Gaststätten-Mitarbeiter erschossen. Danach soll er versucht haben, weitere Menschen zu töten, was ihm nicht gelang.