Misshandlung eines Säuglings: Urteil rechtskräftig
n-tv
Halle (dpa/sa) - Das Urteil gegen einen Tagesvater aus Halle, der einen Säugling misshandelt und ihm irreparable Schäden zugefügt haben soll, ist rechtskräftig. Die vom Angeklagten eingelegte Revision sei aus Sicht des Bundesgerichtshofes unbegründet, teilte das Landgericht in Halle am Dienstag mit. Der 43-Jährige war vergangenen Oktober zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem das Landgericht ihn der schweren Körperverletzung und der Misshandlung eines Schutzbefohlenen schuldig gesprochen hatte. Zudem soll der Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zahlen.
Nach einem Prozess im Oktober hatte das Gericht es als erwiesen angesehen, dass der Mann den im September 2020 geborenen Jungen im August 2021 derart heftig schüttelte, dass er ein Schütteltrauma erlitt. Dieses führte zu einer schweren Hirnverletzung. Eine Not-OP war notwendig. Noch heute leidet der Junge an epileptischen Anfällen. Er ist stark sehbehindert, linksseitig gelähmt und in seiner motorischen und geistigen Entwicklung deutlich eingeschränkt.
Der Angeklagte hatte unter Tränen seine Unschuld beteuert. Aus Sicht des Gerichts war unklar, ob der Tagesvater an dem Tattag überfordert war oder seine private Situation eine Rolle gespielt hatte. Kurz nach dem Vorfall wurde seine Kindertagespflegeeinrichtung geschlossen.