Ministerin hat gegen Verfassung verstoßen
n-tv
Klatsche für eine Ministerin der NRW-Landesregierung: Für die Aufklärung eines Untersuchungsausschusses hat ihr Haus zu wenige Akten geliefert und so die Arbeit der Opposition behindert.
Münster (dpa/lnw) - Das von Ina Scharrenbach (CDU) geführte Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales hat im sogenannten Aktenstreit gegen die Landesverfassung verstoßen. Das hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstag entschieden. Drei Abgeordnete der SPD-Opposition hatten in Münster geklagt, weil sie sich bei der Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II (PUA) zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 schlecht informiert fühlten.
Das Ministerium hatte nur zehn Aktenseiten zur Verfügung gestellt, die sich ausschließlich auf die drei Tage während des Starkregens mit 49 Toten und 13 Milliarden Euro Schäden bezogen hatten. Die Parlamentarier hatten aber auch Akten mit Informationen zu dem Zeitraum danach bis September erwartet. Weil die nicht geliefert wurden, fühlten sie sich in ihrer Kontrollfunktion eingeschränkt.
Zu Recht, wie die Verfassungsrichter jetzt klargestellt haben. Der Ausschuss habe den Auftrag gehabt, mögliches Fehlverhalten während der Hochwasserkatastrophe zu untersuchen. Das Ministerium sei dem Anspruch der Aktenvorlagen für das Recht der Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses nicht nachgekommen, urteilte der Verfassungsgerichtshof.