
Leichenteile in Tiefkühltruhe: Auch Mordurteil möglich
n-tv
Am Landgericht Bielefeld geht es eigentlich um Totschlag. Am ersten Verhandlungstag aber taucht ein Papier auf. Darin hat der Angeklagte Details zur Tat verraten.
Bielefeld (dpa/lnw) - Im Totschlagprozess um eine in einer Gefriertruhe aufbewahrte Leiche muss der Angeklagte auch mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen. Darauf hat der Vorsitzende Richter Christoph Meiring zum Prozessauftakt am Landgericht Bielefeld hingewiesen.
Hintergrund ist eine schriftliche Erklärung des 40-jährigen Angeklagten, die er einem psychiatrischen Gutachter bei einem Untersuchungsgespräch überreicht hatte. Darin ist die Rede davon, dass das Opfer nach einer Rangelei zuerst am Boden gelegen habe. Da habe der Mann noch gelebt. Daraufhin habe er an die Konsequenzen gedacht und den 62-Jährigen mit dem Akku eines Fahrrades totgeschlagen.
Damit könnte das Mordmerkmal der Verdeckung erfüllt sein, erklärte Meiring. Weil das Gutachten des forensischen Psychiaters am ersten Prozesstag noch nicht vorlag, kündigte der Anwalt des Angeklagten an, dass sich sein Mandant vorerst nicht zur Anklage äußern werde.