Lehrer müssen Privatkonto nicht für Schulzwecke verwenden
n-tv
Viele dürften das schon erlebt haben: Ein Schulausflug steht an und wie werden die Gelder eingesammelt? Der Einfachheit halber oft über ein Lehrer- oder Elternkonto. Ist das so in Ordnung?
Düsseldorf (dpa/lnw) - Lehrkräfte können nicht dazu verpflichtet werden, ihr privates Girokonto für schulische Zwecke einzusetzen - etwa, um Gelder für Klassenfahrten einzusammeln. Auf eine Anfrage der SPD-Opposition zu entsprechenden Lehrerberichten antwortete das nordrhein-westfälische Schulministerium: "Die Landesregierung lehnt die Weitergabe von Kontoführungsgebühren an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ab."
Tatsächlich könnten die Träger Schulgirokonten einrichten, die auch zur Verwaltung solcher treuhänderischen Gelder nutzbar seien. Die Schulen selbst könnten als nicht rechtsfähige Anstalten des jeweiligen Trägers keine Girokonten bei einer Sparkasse oder Bank einrichten, erklärte das Ministerium.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Dilek Engin hatte in ihrer Anfrage bemängelt, oftmals werde von Lehrern erwartet, ihr Privatkonto einzusetzen, um Gelder für Ausflüge oder andere außerschulische Veranstaltungen einzutreiben - was sowohl mit Gebühren als auch mit rechtlichen Risiken verbunden sein könne. "In manchen Fällen übernehmen auch Eltern aus der Klasse die Funktion des Kassenwarts." Als "Privatvergnügen" seien Klassenkassen aber nicht zu betrachten. Das Ministerium empfahl, den Träger zu kontaktieren, um ein Schulgirokonto einzurichten.