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Justizverfahren: Höckes Immunität muss neu aufgehoben werden
n-tv
Gleich mehrfach hob der Justizausschuss des nun abgewählten Landtags den speziellen Abgeordnetenschutz für Höcke zwecks Ermittlungen auf. Jetzt ist klar: Der künftige Ausschuss muss noch mal ran.
Mühlhausen (dpa/th) - Ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen AfD-Landeschef Björn Höcke muss pausieren, bis die Immunität des Landtagsabgeordneten erneut aufgehoben wurde. Das teilte das Landgericht Mühlhausen mit. Die Behörde hatte zuvor die Anklage zugelassen, ohne einen Verhandlungstermin zu nennen. Anfang September wurde ein neuer Landtag gewählt, in den auch Höcke über die Landesliste einzog.
Die Immunitätsaufhebung gilt allerdings nur für die laufende Wahlperiode. Deshalb werde das Verfahren nun vorläufig eingestellt, bis es nach einer erneuten Aufhebung der Immunität nahtlos weitergeführt werden könne, so ein Gerichtssprecher.
Auch die Pressestelle des Landtags verweist dabei auf die Immunitäts-Regelung gemäß der Thüringer Verfassung. So heißt es dort, dass im Falle einer Wiederwahl eines Abgeordneten, dessen Immunität in der vorausgegangenen Wahlperiode aufgehoben worden war, die Aufhebung der Immunität erneut zu beantragen sei.