Lange Haftstrafe für Rädelsführer in Terrorprozess um "Gruppe S."
n-tv
Der Rädelsführer einer rechtsterroristischen Gruppe muss sechs Jahre in Haft. Das entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart. In dem Prozess gegen die sogenannte "Gruppe S." waren insgesamt elf Männer angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet oder unterstützt zu haben.
Nach mehr als 170 Verhandlungstagen hat das Stuttgarter Oberlandesgericht den Rädelsführer einer rechtsextremen Terrorgruppe zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der aus der Nähe von Augsburg stammende Werner S., nach dem die "Gruppe S." auch benannt ist, muss sechs Jahre ins Gefängnis, weil er nach Überzeugung des Gerichts eine Terrorgruppe gegründet hatte.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Gegen weitere neun Angeklagte verhängte das Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und fünf Jahren und drei Monaten wegen Gründung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht gesagt, Mitglieder der Gruppe hätten die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Flüchtlinge gefürchtet und dagegen in den Kampf ziehen wollen. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Ein Verteidiger hingegen nannte die Gruppe eine "Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer".