Kommunen sehen nach Karlsruher Urteil Land am Zug
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Mainz (dpa/lrs) - Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Erschließungsbeiträgen von Grundstückseigentümern sieht der Gemeinde- und Städtebund (GStB) Rheinland-Pfalz das Land bei der geforderten gesetzlichen Neuregelung in der Pflicht. Mit dieser Regelung hätten Gemeinden und Städte Rechtsklarheit und die Bürgerinnen und Bürger könnten sich darauf einstellen, bis wann mit Beitragsbescheiden zu rechnen sei, sagte GStB-Geschäftsführer Karl-Heinz Frieden am Donnerstag. Dass die für die Abrechnung von Beiträgen erforderliche tatsächliche Inbetriebnahme einer Straße erst Jahrzehnte nach dem Bau erfolge, "ist in der Praxis nicht die Regel".
Die Karlsruher Richter hatten in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass Grundstückseigentümer nach der Fertigstellung einer Straße oder anderer Anlagen nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden sollen. Eine rheinland-pfälzische Landesvorschrift, die das nicht sicherstellt, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit. Das Gericht gab Rheinland-Pfalz bis Ende Juli 2022 Zeit für eine Neuregelung. (Az.: 1 BvL 1/19)
Nach Ansicht des GStB muss bei der künftigen Frist berücksichtigt werden, dass Bauprojekte erst als abgeschlossen gelten, wenn alle Abrechnungen erfolgt seien. "Das kann im Falle von Eigentums- und Enteignungsstreitigkeiten durchaus auch Jahre dauern", betonte Frieden. Auch sei zu bedenken, dass sich Verfahren immer dann verlängerten, wenn weitere Behörden bei der Abrechnung eingebunden seien. Anhaltspunkte für eine künftige Regelung könnten andere Bundesländer geben, die überwiegend in ihren Gesetzen 20-Jahres-Fristen vorsähen, fügte der Geschäftsführer hinzu.