Klage: Haasenburg GmbH gegen Heim-Schließungen erfolgreich
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Cottbus (dpa/bb) - Die Klage des Betreibers Haasenburg GmbH gegen die Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg ist in erster Instanz erfolgreich: Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat am Donnerstag entschieden, dass der Entzug der Betriebserlaubnis durch das Brandenburger Jugendministerium im Dezember 2013 rechtswidrig gewesen sei. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu. Damit ist es für das Jugendministerium schwer, den Fall von der nächsthöheren Instanz bewerten zu lassen. Dafür müsste es zunächst die Zulassung einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstreiten.
Das Jugendministerium hatte den Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 angewiesen. Zuvor waren Vorwürfe erhoben worden, dass Bewohner in den Heimen von Erziehern drangsaliert und gedemütigt worden seien. Dies führte zum Jahresende 2013 zur Schließung der drei Haasenburg-Heime im Unterspreewald, Müncheberg und am Schwielochsee, in denen Jugendliche aus ganz Deutschland untergebracht waren.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass sich nicht habe feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet gewesen sei. Zudem sei auch nicht feststellbar gewesen, dass die Einrichtungen nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, eine - unterstellte - Gefährdung abzuwenden.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Hempen, das Gericht habe nur den Zeitraum im zweiten Quartal 2013 betrachten können. Entscheidend sei im Wesentlichen die neue Betriebserlaubnis für alle drei Einrichtungen im März 2013 gewesen. Seitdem seien keine Vorfälle dazugekommen. Der Mindeststandard an Personal sei zu diesem Zeitpunkt gewahrt gewesen. Vorfälle aus den Jahren 2005 oder 2010 seien nicht mehr verwertbar, so der Richter.