Höhere Gebühren bei hessischen Ortsgerichten ab 2023 möglich
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei den hessischen Ortsgerichten fallen ab 2023 möglicherweise höhere Gebühren an. Hintergrund ist eine neue Rechtslage ab nächstem Jahr, nach der die Tätigkeit der Ortsgerichte dann der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Das werde eine Änderung der Gebührenordnung zur Folge haben, teilte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion in Wiesbaden mit. In diesem Zusammenhang werde auch eine Erhöhung der Gebühren geprüft. Details zu den Plänen nannte die Ministerin nicht.
In Hessen gibt es derzeit 883 Ortsgerichte. Jede hessische Stadt oder Gemeinde hat mindestens eine solche Anlaufstelle. Ortsgerichte sprechen kein Recht, sondern sie sollen Bürgern und Behörden Hilfestellungen geben, etwa beim Schätzen von Grundstückswerten. Wer ein Ortsgericht in Anspruch nimmt, muss für die Dienstleistung eine Gebühr zahlen. Die Mitglieder von Ortsgerichten werden auf Vorschlag der Gemeinden ernannt. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre.
Die neue Regelung geht auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gerichtshofes zurück. Diese unterwirft alle Leistungen der Kommunen der Umsatzsteuerpflicht, wenn diese in privatrechtlichen Handlungsformen wie etwa einem Liefer- oder Dienstleistungsvertrag erbracht werden.
Die Landesregierung werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Verwaltungsaufwand wegen der neuen Regelung zur Umsatzsteuerpflicht für die Ortsgerichte so einfach wie möglich zu gestalten, erklärte die Justizministerin. Die Ortsgerichte sollen dazu unter anderem ein Formblatt erhalten, welches monatlich an das jeweils zuständige Amtsgericht gesandt wird. Der Mehraufwand soll sich im Wesentlichen in diesem Formblatt erschöpfen.